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Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Nur Unternehmer können Käufer sein, wir liefern nicht an Verbraucher.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

(4) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AVB.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AVB schließt Schrift- und Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Wir bieten kosmetische Mittel an. Der Käufer hat die Wahl, diese Waren als Private-Label-Produkte bei uns zu erwerben und unter seinem eigenen Namen und seiner eigenen Marke in den Verkehr zu bringen. In diesem Fall ist der Käufer „verantwortliche Person“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und gegenüber Dritten für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit dem Vertrieb kosmetischer Mittel verantwortlich. Alternativ kann der Käufer bei uns Ware beziehen, die unter unserem Namen und einer unserer Marken in den Verkehr gebracht wird. In diesem Fall sind wir „verantwortliche Person“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und gegenüber Dritten für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit dem Vertrieb kosmetischer Mittel verantwortlich. Wir sind berechtigt, Dritte mit der Herstellung und/oder dem Versand der Waren zu beauftragen. Wir sind nicht verpflichtet, den Käufer hierüber zu informieren.

(3) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt über unsere Internetseite jet-ceuticals.de, per E-Mail, per Excel Bestellliste bei Private Label Erstbestellungen und/oder per Telefon. Der Käufer hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse und Telefonnummer zutreffend ist. Ferner hat der Käufer sicherzustellen, dass die jeweiligen Liefer- und Rechnungsadressen auf dem jeweils aktuellen Stand sind. Sollte es aufgrund nicht aktueller Liefer- und/oder Rechnungsadressen zur Lieferverzögerungen oder nicht erfolgreichen Zustellversuchen kommen, haften wir hierfür nicht. Etwaige diesbezügliche Mehrkosten aufgrund derartiger Zustellversuche hat der Käufer zu tragen.

(4) Zur Bestellung über unser Online-Bestellformular / Onlineshop und zur Einrichtung eines Nutzerkontos auf der Internetseite jet-ceuticals.de ist die Registrierung des Käufers als Nutzer erforderlich. Hierzu benötigt der Käufer eine E-Mail-Adresse und im Falle der Anlage eines Nutzerkontos auch ein von ihm gewähltes Passwort. Die Registrierung ist nur für volljährige Unternehmer in Ausübung ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit zulässig. Die Registrierung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten Person vorgenommen werden. Der Käufer hat die Erfüllung der vorgenannten Voraussetzung durch die Übermittlung geeigneter Dokumente (z.B. Gewerbeschein, Auszug aus dem Handelsregister) im Rahmen der Registrierung nachzuweisen. Ändern sich nach Registrierung des Käufers die bei der Registrierung angegebenen Daten, so ist der Käufer verpflichtet, uns hierüber unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu informieren. Die Registrierung ist nicht übertragbar. Der Käufer hat das Passwort seines Nutzerkontos geheim zu halten und den Zugang zum Nutzerkonto in angemessener Form zu sichern. Gibt der Käufer die Zugangsdaten für sein Nutzerkonto an Dritte weiter, so haftet er uns für sämtliche dadurch verursachten Schäden.

(5) Bei der Abgabe eines Angebotes / einer Bestellung des Käufers über das Online-Bestellformular / Onlineshop des Anbieters auf der Internetseite jet-ceuticals.de oder über die Excel Bestellliste bei Private Label Erstbestellungen wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von uns gespeichert und dem Käufer nach Absendung von dessen Bestellung im Falle der Angebotsannahme in Textform (z.B. Telefax, E-Mail oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinaus gehende Zugänglichmachung durch uns erfolgt nicht. Sofern der Käufer vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf unserer Webseite in unserem ERP-System archiviert und können bei Bedarf angefragt werden.

(6) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 5 Arbeitstagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(7) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Die Auftragsbestätigung enthält die zwischen uns und dem Käufer getroffenen Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, etwaigen Zusicherungen und ggf. individuell vereinbarte Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Käufer hat die Auftragsbestätigung unverzüglich zu überprüfen und etwaige Unrichtigkeiten ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen, zu reklamieren, andernfalls sind die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Vereinbarungen verbindlich.

(8) Nach der Bestellung in unserem Onlineshop erhält der Käufer direkt nach seinem Kauf eine Bestellbestätigung. Die Bestellbestätigung zeigt an, dass die Bestellung des Käufers bei Jet Ceuticals eingegangen ist. Die Bestellbestätigung ist keine bindende Auftragsannahme oder Auftragsbestätigung. Nach Eingang der Bestellung prüft Jet Ceuticals den Auftrag und hält bei Klärungsbedarf Rücksprache mit dem Käufer. Nach der Auftragsklärung wird die Auftragsbestätigung an den Käufer per E-Mail versendet. Die versendete Auftragsbestätigung zeigt die Annahme des Auftrags an. Im Rahmen der Auftragsprüfung werden bei Kunden, die die Zahlart Rechnung Factoring 60 oder Rechnung Factoring 90 Tage gewählt haben, die Zahlungszielzinsen (60 Tage 4% der Nettoauftragssumme, 90 Tage 6% der Netto-Auftragssumme) addiert, welche im Anschluss auf der Auftragsbestätigung zu finden sind. 

Nach der Annahme des Auftrags beginnt Jet Ceuticals mit der Produktion. Die Rechnung wird mit Versand der Ware aus dem ERP-System erzeugt und per E-Mail direkt an den Kunden versendet. Die Möglichkeit eine Rechnung vor Abschluss des Auftrags zu erzeugen, gibt es nicht. 

§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist bei (a) Erstbestellungen im Bereich Private Label ca. 4 – 10 Wochen je nach Auftragsvolumen, (b) Folgebestellungen im Bereich Private Label ca. 2 – 4 Wochen und (c) bei den Produktlinien „BLS-SKINDENTITY“ „Be New“, „Jet Power“, „Jet Ceuticals Kabinenware“, „BeBeauty“, „BeGlow“, „Team Doc Beauty“ und „Hydra Power“ ohne individuelle Gestaltung ca. 1 Woche. Bei einer Erstbestellung im Bereich „Private Label“ beginnt eine Lieferfrist erst zu laufen, nachdem der Käufer uns die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt und das jeweilige Design (z.B. Produktetikett) freigegeben hat. Dies gilt entsprechend bei Folgebestellungen im Bereich „Private Label“, sofern der Käufer Änderungen am Design der Waren im Vergleich zu einer vorherigen Bestellung verlangt. Sofern als Zahlungsmodalität Vorauskasse vereinbart ist, beginnt eine Lieferfrist erst mit vollständigem Zahlungseingang zu laufen.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich

(4) Die Rechte des Käufers gem. § 9 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Lieferung erfolgt nur an Lieferadressen innerhalb der Europäischen Union.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir für jede vollendete Kalenderwoche eine pauschale Entschädigung von 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 10% des Lieferwerts der Ware, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 5 Private-Label-Produkte

(1) Bestellt der Käufer Private-Label-Produkte, stellt er uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien (insbesondere Logo und Namensliste im Excelformat) per E-Mail unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens jedoch binnen 21 Arbeitstagen nach Zahlungseingang, wenn die Zahlungsart „Vorkasse“ ist. Insofern die Bezahlungsart „Rechnung“ und die damit einhergehende Gewährung eines Kreditlimits für den Käufer bei unserem Factoringunternehmen erfolgt ist, stellt der Käufer uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien (insbesondere Logo und Namensliste im Excelformat) per E-Mail unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens jedoch binnen 21 Arbeitstagen zur Verfügung. Das von uns nach Vorgabe des Käufers entworfene Muster zur individuellen Gestaltung der Ware hat der Käufer binnen 14 Arbeitstagen nach Erhalt freizugeben oder uns entsprechende Korrekturen mitzuteilen. Bei Erstbestellungen sind im Preis zwei Korrekturschleifen enthalten. Jede weitere Korrekturschleife ist gemäß der jeweils gültigen Service Preisliste kostenpflichtig. Etwaige, nach erfolgter Freigabe vom Käufer zusätzlich verlangte Änderungen bei der individuellen Gestaltung werden von uns nur gegen gesonderte Vergütung vorgenommen. Übermittelt der Käufer die Daten zur individuellen Gestaltung der Waren oder die erforderliche Freigabe jeweils trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist, die mindestens 5 Arbeitstage beträgt, nicht, so sind wir dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts stellen wir die angefallenen Kosten und den entgangenen Gewinn in Rechnung. Bestellt der Käufer die Private-Label-Produkte ohne Kennzeichnung, z.B. als Bulk oder ungelabelt / nicht etikettiert, liegt die Anbringung und Gestaltung der Kennzeichnung in seiner eigenen Verantwortung.

(2) Änderungen auf dem Etikett bei bestehenden Private Label Artikeln (z.B., Artikelname, Logo, Inverkehrbringer etc.) und ggf. damit verbundene Aktualisierungen der Notifizierung im CPNP-Portal führen wir gerne auf Kundenwunsch gemäß unserer aktuellen Service Preisliste durch.

(3) Wir sind berechtigt, dem Käufer Vorgaben zu Dateiformaten zu machen und Hinweise zur technischen Realisierbarkeit von Logowünschen und Farben zu machen. So sind z.B. gold, silber und Verlaufdruck nicht über unsere Drucksysteme für die Etiketten abwickelbar.

(4) Falls vereinbart können Produkte durch uns für den Käufer mit einem „Private Label“, also Produktkennzeichnungen, die mit Zeichen etwa Marken, Logos, etc., deren Rechte bei dem Kunden liegen, versehen auf dem Etikett werden. Wir bieten bei Bedarf die Entwicklung und somit Schöpfung eines Private Labels für die Kunden durch unseren Logo Service an. Wir erstellen 3 Varianten eines 2D Logos, aus denen der Käufer sein Logo auswählen kann. Die Anzahl der Korrekturabzüge und der Preis sind unserer aktuellen Service Preisliste zu entnehmen. Die Ergebnisse dieses Prozesses unterliegen grundsätzlich dem Urheberecht und es werden mithin Urheberverwertungsrechte dem Käufer an dem konkreten „Private Label“ (Logo, Marke, Produktname etc.) eingeräumt. Die Nutzung ist, soweit nicht anders vereinbart, auf die konkrete Nutzungsart, einschließlich der Bewerbung online wie offline, der von uns hergestellten Produkte beschränkt, räumlich und zeitlich ist die Nutzung unbeschränkt. Bearbeitungen und Änderungen dieses „Private Labels“ sind nur nach vorheriger Zustimmung durch uns gestattet. Eine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von uns findet nicht statt. Es erfolgt auch keine Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit unserer Arbeiten. Dies gilt auch wenn wir uns der Dienste Dritter bedienen. Der Käufer ist für Recherchen selbst verantwortlich. Um den rechtlichen Anforderungen zu genügen, unnötige Kosten zu vermeiden und das Risiko von Konflikten mit anderen zu reduzieren, sollten Kunden sich gerne direkt an einen spezialisierten Anwalt wenden. Wir verweisen hier gerne an die Rechts- und Fachanwaltskanzlei Fritzsche, www.kanzlei-fritzsche.de etwa unter mc@fritzsche.eu. Der Käufer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei, einschließlich der Kosten, die uns gegebenenfalls für eine erforderliche rechtliche Vertretung entstehen.

(5) Wir nehmen keine Prüfung der vom Käufer übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor. Der Käufer verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Namensrechte und/oder Markenrechte, verletzt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Käufer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei, einschließlich der Kosten, die uns gegebenenfalls für eine erforderliche rechtliche Vertretung entstehen.

(6) Das Eigentum und die Rechtsinhaberschaft an sämtlichen Rezepturen, Know-how oder sonstigen schutzfähigen Leistungen, die im Zusammenhang mit den von uns gelieferten Private-Label-Produkten stehen, verbleiben auch im Falle eines Kaufs der Produkte durch den Käufer bei uns.

(7) Wir erstellen für die Private-Label-Produkte eine Produktinformationsdatei (PID) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einschließlich Sicherheitsbericht bzw. lassen eine solche durch Dritte erstellen und bewahren diese für den Käufer auf. Wir stellen den Sicherheitsbericht und die PID innerhalb von 48 Stunden ab Anforderung der Behörde zwecks Einsichtnahme der zuständigen Behörde (nicht jedoch zur Einsichtnahme durch den Käufer selbst) zur Verfügung. Wir führen für die Produkte im Namen des Käufers außerdem eine Notifizierung beim CPNP-Portal durch und berechnen dies gemäß unserer Preisliste. Der Käufer enthält keine Einsicht in die beim CPNP-Portal durch uns gemeldeten Daten. Die Beachtung sonstiger gesetzlicher Melde- und Registrierungspflichten obliegt dem eigenen Verantwortungsbereich des Käufers.

(8) Jet Ceuticals behält sich stets das Recht zu Änderungen oder Anpassungen der Jet Ceuticals Produkte (White Label, Private Label und Eigenmarken) vor und wird, soweit nicht anders vereinbart, nach eigenem Ermessen den Kunden über etwaige Änderungen oder Anpassungen informieren.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Für die Waren und deren Versand gelten die am Tag der Bestellung des Käufers gültigen Listenpreise. Die Listenpreise sind Netto-Preise, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.  Die anfallenden Versandkosten, mögliche Zollkosten oder Einfuhrumsatzsteuern sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie werden in der Auftragsbestätigung von uns gesondert ausgewiesen. Sie sind vom Käufer zu tragen, soweit nicht eine versandkostenfreie Lieferung im Rahmen der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesagt wurde.

(2) Die dem Käufer zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Nutzerkonto oder in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausgewiesen. Wir sind berechtigt, im Falle einer negativen Bonitätsauskunft, die auch nach Vertragsschluss eingeholt werden kann, die von einem Käufer gewählte Zahlungsart zu ändern und die Lieferung von Waren ganz oder teilweise von der Zahlung per Vorkasse abhängig zu machen. Über eine derartige Änderung der Zahlungsbedingungen werden wir den Käufer unverzüglich informieren.

(3) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind unsere Zahlungsansprüche gegenüber dem Käufer sofort zur Zahlung fällig. Der Käufer kommt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ohne Mahnung in Verzug.

(4). Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. § 8 Abs. 6 Satz 2 dieser AVB unberührt.

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

(7) Bei Erstbestellungen von Waren aus bestimmten Produktkategorien aus der Produktlinie Private Label oder aus den Eigenmarken Team Doc Beauty, BeNew, Jet Ceuticals Kabinenware, BeGlow, BeBeauty sowie bei Bestellung von Waren, die von uns in den vorgenannten Kategorien neu in das Sortiment aufgenommen werden, hat der Käufer bei uns ein Anwendungsseminar und ggf. eine damit verbundene Prüfung in unserer Next Level Akademie zu absolvieren. Die Kosten eines solchen Anwendungsseminars ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Näheres zur Teilnahme an dem Anwendungsseminar wird gesondert vereinbart.

(8) Zu Fortbildungszwecken bieten wir Seminare und Webinare zu bestimmten Themen an. Diese können über unseren Webshop über ein Anmeldeformular zu den angezeigten Preisen gebucht werden. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Webinare / Seminare / Stornierung etc. Die Kosten für die Webinare / Seminare sind im Vorfeld der Veranstaltung zu entrichten. Eine estrpechende Vorkasserechnung wird unmittelbar nach Buchung der Fortbildungsveranstaltung erstellt und per E-Mail an den Käufer gesendet. Eine Stornierung ist bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich.

Danach fallen folgende Stornierungsgebühren an:

a) mehr als 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung: 40 % der Veranstaltungsgebühr;

b) bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen ist die volle Veranstaltungsgebühr zu entrichten.

Maßgeblich für die Stornierung ist jeweils das Eingangsdatum bei uns.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Käufer ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 8 Mängelansprüche des Käufers

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus etwaigen gesondert abgegebenen Garantien.

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten, soweit nicht anders vereinbart, nur diejenigen Produktbeschreibungen, die auf unserer Internet-Seite oder im Webshop als „wesentliche Produkteigenschaften“ gekennzeichnet sind. Keine Beschaffenheitsvereinbarung stellen dagegen solche Produktbeschreibungen dar, die auf unserer Internet-Seite oder in unserem Webshop nur als „Beschreibung“ gekennzeichnet sind. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB).

(3) Bei Private-Label-Produkten übernehmen wir keine Gewährleistung und keine Haftung für vom Käufer zur Verfügung gestellte Texte, Bilder oder sonstige Inhalte der Kennzeichnung, insbesondere nicht für von uns nicht autorisierte Wirkaussagen.

(4) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377 , 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Hierzu nutzt der Käufer den in seinem persönlichen Konto im Webshop unter der Rubrik „Mein Konto“ -> „Retourenschein“ hinterlegten Retourenschein, der durch den Käufer ausgefüllt und an die E-Mailadresse info@jet-ceuticals.de zu senden ist. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht.

(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AVB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer, die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

(9) Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(10) Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf ( §§ 478 , 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte ( §§ 445c S. 2 , 327 Abs. 5 , 327u BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender §§ 8 und 9.

§ 9 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 10 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung ( §§ 195 , 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

Stand: 24.09.2024

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